
Die Vergütung des Steuerberaters für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit bemißt sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Hier können Sie die aktuelle Steuerberatergebührenverordnung einsehen.
Wir rechnen in der Regel nach den Gebührensätzen in der StBGebV ab. Nichts desto trotz kann auch eine Pauschalvergütungsvereinbarung getroffen werden.
In der Gebührenordnung gibt es 5 verschiedene Tabellen:
Tabelle A = Beratungstabelle (z.B. Steuererklärung) Tabelle B = Abschlusstabelle (z.B. Jahresabschlüsse) Tabelle C = Buchführungstabelle (z.B. Lohn- oder Finanzbuchhaltung) Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle Tabelle E = Rechtsbehelfstabelle (z.B. Einsprüche, Klagen)
Zu den Rechnungspositionen kommen noch 20% Auslagenersatz (max. 20 €). Diese Position darf, muss aber nicht, pro Rechnungsposition abgerechnet werden.
Und zum Schluß kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% oben drauf.
Wenn Sie hierzu fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.
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