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Diese Seite wird in drei Bereiche Aufgeteilt:

1) Die wichtigsten Abgabefristen für Steuererklärungen und Voranmeldungen.

2) Die wichtigsten Zahlungstermine von Steuervorauszahlungen.

3) Hier finden Sie noch ausgewählte Brennpunkte und Downloads. Wenn Sie noch andere Fragen zu 
    aktuellen Entscheidungen oder ähnlichem haben, können Sie uns gerne eine Email schicken.



Abgabefristen
10. des Folgemonats

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- Umsatzsteuervoranmeldung
- Lohnsteueranmeldung
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25. des Folgemonats
25.des Quartalsfolgemonats
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- Zusammenfassende Meldung
  (Meldegrenzen für Zeitpunkt entscheidend)
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31.05. des Folgejahres bzw. falls Abgabe durch
den Steuerberater erst am 31.12. des Folgejahres
- Steuererklärungen



Zahlungstermine       
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

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- Gewerbesteuervorauszahlung
- Grundsteuer
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10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
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- Einkommensteuervorauszahlung
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10. des Monats- Umsatzsteuervorauszahlung
- Lohnsteuer
Drittletzter Bankarbeitstag im Monat- Sozialversicherungsbeitrag






Abgeltungssteuer







Ab 1.1.2009 gilt die Abgeltungssteuer. Was das ist, und wie sie funktioniert kann hier eingesehen werden.

 

Abgeltungssteuer.pdf


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Arbeitszimmer

 

Arbeitszimmer.pdf








Ab dem VZ 2007 können gem. der Änderung durch das StÄndG 2007 die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt.

Das BMF hat mittlerweile ein umfangreiches Anwendungsschreiben veröffentlicht, dass zu den wesentlichen Fragen der Neuregelung Stellung nimmt.


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Betriebliche Altersversorgung


BAv.pdf





Bereits bislang sind Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung  bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Eine vergleichbare Regelung wurde durch das JStG 2007 für laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten  Altersversorgung  eingeführt.

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EHUG


EHUG.pdf





Neuregelung durch das EHUG für alle Kapitalgesellschaften ab dem 1.1.2007. Meldungen an den Bundesanzeiger erfolgen nun auch elektronisch (www.ebundesanzeiger.de)






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einheitliche Steuernummer













Ab dem 01.07.2007 wird mit der Einführung einer einheitlichen Steuernummer für alle Bundesbürger begonnen. Die neue Identifikationsnummer ist unveränderlich mit der jeweiligen Person verknüpft. Sie wird künftig mit der Geburt vergeben und gilt dann 20 Jahre über den Tod des Inhabers hinaus und einheitliche für alle Steuerarten. Bereits Anfang 2008 hätte die Vergabe abgeschlossen sein, allerdings wird dies erst im laufe des Jahres 2008 abgeschlossen werden. Auf der Lohnsteuerkarte für 2009 wird die Identifikationsnummer drauf stehen. Im Rahmen eines Übergangszeitraums bis spätestens 2011, der Zeitpunkt zu dem es keine Lohnsteuerkarten mehr geben soll, wird die alte Steuernummer und die neue Identifikationsnummer parallel zu verwenden sein.



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Erbschaftsteuerreform 2008


Erbschaftsteuer2008.pdf






















Die Bundesregierung hat jetzt die Erbschaftsteuerreform für 2008 beschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bundestag und Bundesrat dem ganzen Paket zwischen Januar und März 2008 zugestimmt wird.

Zusammengefasst kann man sagen:
1) Freibeträge Ehegatte und Kinder steigen ca. 65% bzw. 100%
2) Steuersätze für Steuerklasse I (z.B. Ehegatte und Kinder) bleiben unverändert. Durch Verschiebung der Erwerbsgrenze kommt es hier jedoch zu einer Steuerermäßigung.
3) Steuersätze der Steuerklassen II und III steigen deutlich an.
4) Unternehmensnachfolge:
Im Erbfall soll die Steuer auf 15% des Betriebsvermögens sofort bezahlt werden. Die auf die restlichen 85% entfallende Steuer wird auf 7 Jahre gestundet und abgeschmolzen. Diese Abschmelzung erfolgt unter der Voraussetzung dass mindestens 650% der durchschnittlichen Lohnsumme über den Zeitraum von 7 Jahren erhalten bleibt. Auf Antrag kann auch eine komplette Steuerbefreiung erreicht werden. Leider muss dann nach 10 Jahren eine Lohnsumme von 1000% erreicht worden sein.

Ganz ausführlich steht es im Gesetzentwurf, der hier zum Download bereit steht.


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Finanzgericht München







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Urteile wegen Nichtigkeit von Bescheiden

FG München 04-09-2008.pdf
  

FG München AdV 09-05-2008.pdf

Firmenwagen


Firmenwagen2006.pdf








Die Besteuerung der privaten Nutzung von  Firmenwagen  unter der Anwendung der 1 %-Regelung wurde auf Fahrzeuge des notwendigen  Betriebsvermögens  beschränkt, d. h. auf die betriebliche Nutzung mit mehr als 50 %.







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Gründungszuschuss
















Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können seit 1.8.2006 zum Start einen bis zu 15 Monate laufenden Gründungszuschuss nach§ 57 SGB III n. F. erhalten. Die beiden bisherigen Förderungsinstrumente, das Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III a. F. und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wurden durch den einheitlichen Gründungszuschuss ersetzt. Ziel ist es, den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung während der Startphase zu sichern. Gefördert werden nur Gründer aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug nach dem SGB III. Diejenigen, die das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II erhalten und sich selbstständig machen wollen, können weiterhin mit dem Einstiegsgeld gefördert werden.



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Jahressteuergesetz 2008













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Am 30.11.2007 wurde das Jahressteuergesetz für 2008 beschlossen. Das Highlight für den Steuerzahler ist die Abschaffung der Lohnsteuerkarten ab 2011. Ausschlaggebend ist dann die einheitliche Steuernummer (siehe oben).

Dem Arbeitgeber wird dann nur noch die Identifikationsnummer mitgeteilt. Dieser holt sich dann vom Bundesamt für Finanzen die notwendigen Daten per Onlineabfrage. Hier erfährt man dann, die Identifikationsnummern des Arbeitnehmers, dessen Ehepartner und deren Kinder(n), die Religion, die Steuerklasse, Freibeträge usw.. Somit alle Angaben die bisher auf der Lohnsteuerkarte darauf waren. Außerdem kann somit der Lohnsteuerabzug entsprechend dem Einkommensanteils bei Ehepartner vorgenommen werden.
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Kinderbetreuungskosten


Kinderbetreuungskosten.pdf








Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem VZ 2006 völlig neu geregelt. Danach können grundsätzlich 2/3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, maximal jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr wie Werbungskosten-/Betriebsausgaben oder ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Finanzverwaltung hat jetzt ausführlich zu den Neuregelungen Stellung genommen. Erfreulich ist, dass sie für Aufwendungen des zurückliegenden Jahres 2006 auf Rechnungen und Kontobelege als Nachweise verzichtet

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Pendlerpauschale


















Ab 2007 wird die Abzugsfähigkeit der Pendlerpauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um die ersten 20 km gekürzt. Dazu werden die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuertechnisch der Privatsphäre des Arbeitnehmers zugerechnet und die Entfernungspauschale von 0,30 EUR nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer steuermindernd berücksichtigt. Die steuerliche Behandlung als Privatfahrten ist nach der Rechtssystematik des Einkommensteuergesetzes verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Bereits mehrere Finanzgerichte haben sich mit dieser Rechtsfrage beschäftigt. Im Januar hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass er die Kappung der Pendlerpauschale für grundgesetzwidrig hält. Die abschließende Entscheidung blieb dem BVerfG vorbehalten, welches nun am 09.12.2008 die Kappung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hielt.

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Pflegereform





Pflegereform.pdf
sonstige Änderungen ab 2007













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Sparerfreibetrag
Kürzung von € 1.370 auf € 750 für ledige und von € 2.740 auf € 1.500 bei verheirateten

Reichensteuer
Wer ein zu versteuerndes Einkommen von € 250.001 bei ledigen bzw. € 500.002 bei verheirateten hat, bei dem erhöht sich der Spitzensteuersatz von 42% auf 45%.

Kleinbetragsrechnungen
Die Grenze von Kleinbetragsrechnungen bei der Umsatzsteuer wurde von € 100 auf € 150 angehoben. Hier gelten weiterhin die Erleichterungen gemäß § 33 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung.
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Unternehmenssteuerreform 2008





















































Die Unternehmenssteuerreform 2008 ist nun auch durch den Bundesrat. Es kommen erhebliche Änderungen auf Unternehmen und Privatpersonen zu.

Änderungen ab 17.8.2007
- Der Investitionsabzugsbetrag (= frühere Ansparrücklage § 7g) kann für Wirtschaftsjahre die nach dem 17.8.2007 enden gebildet werden.

Änderungen ab 1.1.2008
-
Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr. Im Gegenzug wird die Anrechnung auf die Einkommensteuer erhöht vom 1,8 auf das 3,8 fache. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Hinzurechnungstatbestände zur Gewerbesteuer erheblich ausgeweitet wurden.

Berechnungsschema der Hinzurechnungen:
100%  der Entgelte für Schulden
100%  Renten und dauernde Lasten, soweit Betriebsausgaben (ohne Direktzusage an AN)
100%  Gewinnanteile stiller Gesellschafter
 75%  der Mieten, Pachten, Leasingraten bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern des AV
 25%  der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insb. Lizenzen)
 20%  der Mieten, Pachten, Leasingraten bei beweglichen Wirtschaftsgütern des AV
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  =    Summe der Finanzierungsaufwendungen
abzgl. Freibetrag 100.000 EURO
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vom verbleibenden Betrag werden 25% zum Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet

Der Gewerbesteuermesszahl fällt auf 3,5%.
- Wegfall der degressiven Abschreibung
- GWG bei Unternehmen nur noch bei Anschaffungskosten bis € 150,--
- Alle Wirtschaftsgüter mitAnschaffungskosten zwischen € 150,-- und 1.000,-- werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und gemeinsam mit 20% abgeschrieben.
- Anhebung der Spekulationsfreigrenze auf € 600,--
- Der Körperschaftsteuersatz fällt auf 15%
- Änderungen bei der Ansparrücklage unter neuem Namen "Investitionsabzugsbetrag". Das Steuersparmodell Ansparrücklage wird abgeschafft, da bei fehlender Investition die Rücklage in dem Jahr aufgelöst und versteuert wird, in dem sie gebildet wurde.

Hinweis:
Durch die Änderungen bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer kann es nun sein, das die Gewerbesteuerbelastung höher ist als die Körperschaftsteuerbelastung. Dies ist vor allem vom Hebesatz der Städte und Gemeinden abhängig.


Änderungen ab 1.1.2009
- Einführung einer Abgeltungssteuer von 25% für Kapitaleinkünfte. Es können dann auch keine Werbungskosten für Kapitaleinkünfte mehr abgezogen werden. Dafür gibt es einen einheitlichen Sparerpauschbetrag von € 801,-- bzw. € 1602,-- (mehr Informationen hierzu gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de)
- Einführung des Teileinkünfteverfahrens und Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens. Der steuerfreie Teil fällt von 50% auf 40%.
- Verlängerung der Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter als Grundstücke auf 10 Jahre. Voraussetzung ist, dass in einem Kalenderjahr hiermit Einkünfte erzielt werden.
 
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