Elektronische Lohnsteuerkarte
| Ab dem 01.01.2013 gehört die Lohnsteuerkarte aus Papier der Vergangenheit han. Es sind dann alle Arbeitgeber verpflichtet das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu nutzen.
Die Arbeitgeber können bereits ab dem 01.11.2012 dieses Verfahren nutzen und müssen dies aber spätestens im Dezember 2013 bei jedem Arbeitnehmer einmal verwendet haben.
Arbeitnehmer können sich nun bei Elster registrieren und erhalten dann eine perönliche PIN zugeschickt. Es können dann sämtliche gespeicherte Daten eingesehen werden. Sollten diese nicht stimmen oder ein Lohnsteuerklassenwechsel erwünscht sein, müsste man gegenüber dem Finanzamt tätig werden. Daten die bei Meldeämtern geändert werden, melden diese automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern, wo diese dann aktualisiert werden. |
Umwelt-/Feinstaubsteuer !!
| Warnung vor Betrugsversuch! Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen wurde über eine neue Betrugsmasche informiert. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, das angeblich von einem bayerischen Finanzamt sowie vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen stammt. Verwendet werden die Wappen dieser Behörden. Darin wird der Empfänger aufgefordert, eine sogenannte Umwelt-/Feinstaubsteuer zu zahlen. Andernfalls würde ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen stellt klar, das ein solches Schreiben eine Fälschung ist. Die Bayerische Steuerverwaltung erhebt keine Umwelt-/Feinstaubsteuer. Empfänger einer derartigen Zahlungsaufforderung werden gebeten, sich an das Bayerische Landesamt für Steuern, Sophienstr. 6, 80333 München, Tel. 089 9991-0, E-Mail poststelle@lfst.bayern.de zu wenden. |
Zusammenfassende Meldung
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| Mit Wirkung zum 01.07.2010 wurden die Vorschriften zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG) neu geregelt.
Wurden von dem Unternehmer in den 4 letzten Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von (jeweils pro Quartal) nicht mehr als 100.000 Euro ausgeführt, kann die Zusammenfassende Meldung weiterhin quartalsweise abgegeben werden. Bei Überschreiten dieser Grenze ist ab diesem Zeitpunkt eine Zusammenfassende Meldung monatlich abzugeben.
Ab dem 1.1.2010 gilt anstelle der Umsatzgrenze von 100.000 Euro eine Grenze von 50.000 Euro.
Beispiel: Unternehmer U hat bisher die maßgeblichen Grenzen für innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nicht überschritten und gibt ab dem 3. Quartal 2010 weiterhin quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ab. Im Juli und im August 2010 kann er jeweils innergemeinschaftliche Lieferungen für 60.000 Euro ausführen.
Da U im August 2010 die Summe von 100.000 Euro pro Quartal überschreitet, muss er schon für das 3. Quartal 2010 monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben. Für Juli und August 2010 muss er die ZM bis zum 25.09.2010 abgeben (§ 18a Abs. 1 Satz 3 UStG). Er kann dabei die zu meldenden Leistungen für Juli und August in einer ZM einheitlich erfassen oder für Juli und August jeweils eine eigene ZM abgeben. ______________________________________________________________________ |
Abgeltungssteuer auf betriebliche Zinseinkünfte
| Entsprechend dem Schreiben der Oberfinanzdirektion Münster vom 26.11.2008 hat die Abgeltungssteuer auf Zinserträge im Betriebsvermögen und bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung keine abgeltende Wirkung. Hierin liegt der wesentliche Unterschied, da es sich lediglich um eine Vorauszahlung handelt, die im Rahmen der Steuererklärung angerechnt werden kann. |
Betriebsrentner müssen sich selber um die Erhöhung der Betriebsrente kümmern!
| Betriebsrentner sollten von ihren alten Chefs alle drei Jahre eine Überpfüung ihrer Bezüge einfordern. Entweder muss ein Inflationsausgleich erfolgen oder die Betriebsrente entsprechend der Nettolohnentwicklung der im Unternehmen Beschäftigten angehoben werden. Bei der Betriebsrentenanpassung handelt es sich um eine Holschuld. Oft wird eine erste Anfrage mit Verweis auf die schlechte Wirtschaftslage abgelehnt. Das ist aber nur erlaubt, wenn es dem Betrieb wirklich schlecht geht. Ein pauschaler Verweis auf die Krise reicht nicht. Geht es dem alten Arbeitgeber wirtschaftlich gut, ist er in der Regel verpflichtet zu zahlen. Es kann unter Umständen auch notwendig werden diese Erhöhung einzuklagen. |
Steuerdatenfluss der Zukunft rückt näher
| Auch in der Finanzveraltung geht alles immer mehr auf papierloses Arbeiten über. Immer mehr soll auf elektronischem Wege erfolgen:
1) elektronische Abgabe von Steuererklärungen siehe unten unter Steuerbürokratieabbaugesetz
2) Belegverzicht Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 müssen für Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen keine Belege mehr mit eingereicht werden. Jedoch sollten diese vorhanden sein, da das Finanzamt diese in Zweifelsfällen anfordern kann. Weiterhin gilt jedoch, dass Barzahlungen nicht gelten.
3) elektronische Übermittlung an das Finanzamt Das sind nicht nur Leistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld und dergelichen. Das sind vor allem auch die Meldungen der Rentenversicherungsträger an die Finanzbehörden. Diese melden aber nicht nur die aktuelle Rente, sondern melden auch ab wann derjenige denn eine Rente bezieht. Beispiel: Erwerbsminderungsrente seit 1.3.1965 -> Altersrente ab 4.6.1985 -> Witwenrente ab 5.9.2000 usw.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, das auch die Renten aus dem EU-Raum an die Finanzämter gemeldet werden. Eine entsprechende Regelung der EU macht dies möglich. Da kann man nur hoffen, das jeder Rentner alle seine Renten immer angegeben hat.
elektronische Meldung zur Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Noch steht hier im Gesetz § 138 Abs. 1b AO ein "können" drin. Definiert wird hier als Unternehmer im Sinne § 2 UStG. Das bedeutet auch, das von dieser Regelung auch Grundsätzlich jeder der zum ersten mal ein Objekt vermietet eine Meldung machen muss, da er steuerfreie Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigt und somit Unternehmer ist.
4) Kontenabrufverfahren Ab 1.1.2009 ist der Kontenabruf gem. § 93 Abs. 7 AO beschränkt auf Fälle, in denen auch nach Einführung der Abgeltungssteuer noch erforderlich ist, Konten und Depots eines Steuerpflichtigen zu ermitteln. Dies ist der Fall, bei: - Ermittlung der abzugsfähigen Spenden - Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes - Ermittlung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen - Ermittlung des berücksichtigungsfähigen Unterhalts - Ermittlung des Sonderbedarfs als außergewöhnliche Belastung Faktisch hat sich somit kaum etwas geändert. _________________________________________________________________________________
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Konjunkturpaket
| Hierdurch wurden nun einige zum Teil erhebliche Änderungen vorgenommen.
1) Kurzarbeit Bei der Kurzarbeit übernimmt ab 1.2.2009 bis 31.12.2010 die Agentur für Arbeit 50% der Sozialversicherungsbeiträge die auf die Kurzarbeit entfallen. Bisher wurde dies vom Arbeitgeber alleine getragen.
2) Grundfreibetrag und Steuersatz Rückwirkend zum 1.1.2009 steigt der Grundfreibetrag um 170 EUR auf 7.834 EUR, die weiteren Tarifeckwerte werden um jeweils 400 EUR erhöht.. Außerdem fällt der Eingangssteuersatz von 15% auf 14%. Hier ist nun der Arbeitgeber verpflichtet die Lohnabrechnung für noch nicht ausgeschiedene Arbeitnehmer rückwirkend zu berichtigen. Bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer können hier nur im Wege der Einkommensteuererklärung zu viel bezahlte Steuern zurückerhalten.
Im weiteren Verlauf wird der Grundfreibetrag zum 1.1.2010 um weitere 170 EUR auf dann 8.004 EUR angehoben. Die weiteren Tarifeckpunte werden um jeweils 330 EUR erhöht.
Hier kann folglich für einige Kinder wieder Kindergeld erhalten werden, wenn sie zwar den alten nicht aber den neuen Grundfreibetrag überschreiten.
3) Krankenkassenbeiträge Zum 1.7.2009 sinkt der Krankenkassenbeitrag von derzeit 15,5% auf 14,9%. _________________________________________________________________________________ |
Ausbildungsbonus
| Wer ab dem Ausbildungsjahr 2008/2009 bis 31.12.2010 einen neuen Altbewerber oder einen schwer vermittelbaren Azubi einstellt und hierdurch eine neue Stelle schafft kann einen Ausbildungszuschuss erhalten. Nähere Auskünfte können gerne erfragt werden. |
Familienleistungsgesetz ab 1.1.2009
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| Ab dem 1.1.2009 erhöht sich das Kindergeld a) für das 1. und 2. Kind um jeweils 10 EUR auf 164 EUR, b) für das dritte Kind um 16 EUR auf 170 EUR , c) und ab dem 4. Kind um 16 EUR auf 195 EUR.
Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 108 EUR auf 1.932 EUR. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag also 3.864 EUR.
Tagespflegepersonen müssen ab 2009 ihre Einkünfte versteuern. Sie werden nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (selbständige Arbeit) behandelt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen a) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen können mit max. 20% aus 4.000 EUR steuermindernd angesetzt werden. b) Handwerkerleistungen können mit max. 20% aus 6.000 EUR steuermindernd angesetzt werden. _________________________________________________________________
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Abgeltungssteuer ab 1.1.2009
Ausführliche Informationen können unter Downloads eingesehen werden
___________________________ | Wir weisen darauf hin, dass jeder Steuerpflichtige all seinen Banken die Konfession mitteilen sollte. Wir dies unterlassen, müssen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung die Zinseinkünfte nacherklärt werden, nur um die Kirchensteuer darauf zu ermitteln und festzusetzen. Wird dies jedoch unterlassen führt dies zum Straftatbestand der fahrlässigen Steuerverkürzung.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass man auch für seine Kinder einen Freistellungsauftrag bei der Bank einrichtet und ebenfalls deren Konfession mitteilt. ____________________________________________________________ |
Gesundheitsfonds ab 1.1.2009
___________________________ | Das Bundeskabinett hat am 29.10.2008 den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen ab 1.1.2009 auf 15,5 % festgelegt. Wer nun glaubt dass hiervon der Arbeitgeber die Hälfte trägt ist schief gewickelt. In dem Beitragssatz ist die bereits sei Jahren geltende Sonderumlage von 0,9% für zahnärztliche Vorsorge enthalten, die auch weiterhin vom Arbeitnehmer alleinge getragen wird. Somit ergibt sich für Arbeitgeber ein Beitrag zur KV in Höhe von 7,3 % und für Arbeitnehmer 8,2 %. ____________________________________________________________ |
Jahressteuergesetz 2009
__________________________ | Auch das Jahressteuergesetz 2009 sieht interessante Änderungen vor. Hier Zwei der wahrscheinlich interessantesten:
Anstelle der Steuerklassen-Wahl III/V soll ab 2010 auf Antrag ein Faktorverfahren eingefürt werden.
Rückwirkend ab 1.1.2008 ist eine betriebliche Gesundheitsförderung (gegen Arbeitsbedingte körperliche Belastung, Betriebsverpflegung, Stress) in Höhe von EUR 500 pro Arbeitnehmer im Jahr möglich. Natürlich ist diese an einige Voraussetzungen geknüpft. ___________________________________________________________ |
Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG)
___________________________ | Das Gesetz sieht folgende interessante Änderungen vor:
1) Ab 2008 dürfen die Sozialversicherungsträger i.d.R. die Krankenkassen die Identifikationsnummern (diese werden heuer jedem Bundesbürger zugeteilt) der Leistungsempfänger für z.B. Krankengeldzahlungen, der im Jahr 2008 solche Leistungen erhalten hat, direkt beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
2) Ab 2009 werden die Grenzen für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen angehoben. Außerdem können dann Zuwendungsbestätigungen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Der Zuwender erhält hierüber eine Bestätigung.
3) Ab 2010 kann der Sonderausgabenabzug für Altersversorgungsbeiträge (Riester- und Rüruprente) nur geltend gemacht werden, wenn der Anbieter - i.d.R. eine Versicherung - die Daten an eine zentrale Stelle elektronisch übermittelt.
4) Ab dem Veranlagungsjahr 2011 sollen die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, die Eröffnungsbilanz, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und Feststellungserklärung. Die Übermittlung muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
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Pflegereform
ausführlicher steht es bei den Downloads
___________________________ | Am 1. Juli 2008 tritt die Pflegereform in Kraft. Diese bringt etliche Neuerungen mit sich. 1) Die kurzzeitige Arbeitsbefreiung bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zu maximal 10 Arbeitstagen ist dann möglich. Gemäß dem BGB hat der Arbeitnehmer während der Freistellung anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese kann jedoch durch Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarund und dergleichen ausgeschlossen werden. Ausnahme bilden hier nur die Auszubildenden, bei denen ein Ausschluß nicht möglich ist. 2) Der Arbeitnehmer kann in "Pflegezeit" gehen. Dies ist ein maximal 6 monatiger Anspruch pro pflegebedürftigem Angehörigen. Der Arbeitgeber ist über den Beginn der "Pflegezeit" mindestens 10 Tage vorher zu informieren.Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht hier grundsätzlich nicht. Gegenteilige Vereinbarungen sind jedoch möglich aber wohl eher die Ausnahme. Ein Anspruch auf "Pflegezeit" besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit weniger als 16 Beschäftigten. 3) Während der "Pflegezeit" und der kurzzeitigen Arbeitsbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Ankündigung ein Kündigungsschutz. 4) Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung steigen von 1,7% auf 1,95%. Der kinderlosenzuschlag von 0,25% muss noch dazugerechnet werden. 5) Das Pflegegeld steigt nun ab 2008 alle 2 Jahre ab dem Jahr 2014 alle 3 Jahre. ____________________________________________________________ |
Fit im Job
___________________________ | Mehr Bewegung - weniger Kalorien Die Rechnung ist einfach: Wer sich mehr bewegt, verbraucht auch mehr Energie. Dies ist in vielen Jobs schwierig geworden. Bleiben Sie aber in Bewegung auch im Sitzen. Wechseln Sie die Haltung, bewegen Sie sich auf dem Stuhl.
Weitere interessante Infos zum Thema "Fit im Job" finden Sie auf den Seiten der Verwaltungsberufsgenossenschaft www.vbg.de |
Zahlungsverkehr
| Mit der Zahlungsdienstrichtlinie, die die Finanzminister der EU beschlossen haben, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen einheitlichen Zahlungsraum in der Europäischen Union geschaffen worden. Seit dem 28.01.2008 gelten die neuen Regeln, die bis zum 01.11.2009 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.
Zukünftige, also nach der Übergangsfrist spätestens zum 1.1.2012, wird im Zahlungsverkehr im In- und Ausland nur noch der IBAN notwendig sein. Es handelt sich hierbei um einen 22-stelligen Zahlenschlüssel in dem das Land, die Bankleitzahl und Kontonummer enthalten ist. Der IBAN ist dann das einzige Merkmal beim Zahlungsverkehr. Sollte also hierin ein Zahlendreher reingerutscht sein, wird es schwirig werden, sein Geld bei Überweisungen wieder zurückzuerhalten.
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Bundesverfassungsgerichts-Beschluss vom 06. Juli 2010 - 2 BvL 13/09
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| Der 2. Senat des BVerfG hat mit Beschluss vom 06. Juli 2010 entschieden, dass die ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1.1.2007 zu beseitigen. ___________________________________________________________________ |
Bundesverfassungsgericht zur Pendlerpauschale
________________________ | Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 entschieden, dass die Kappung der Pendlerpauschale zum 31.12.2006 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Somit gilt wieder das alte Recht und die Pendlerpauschale wird ab dem 1. Kilometer gewährt. ____________________________________________________________ |
Finanzgericht München erklärt Bescheide für Nichtig
________________________ | Das Finanzgericht München hat am 4.9.2008 den Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheid für 2005 von unserem Mandanten für Nichtig erklärt. Mit diesem Urteil wird bestätigt, dass das Finanzamt Rosenheim willkürlich gehandelt und eine Strafschätzung vorgenommen hat.
Zum vollständigen Urteil siehe bei Downloads. |
Bundesfinanzhof
zur
Pendlerpauschale
________________________ | Der Bundesfinanzhof vertrat im Januar 2008 in seinem Urteil zur Pendlerpauschale die Auffassung, dass die Abschaffung der Werbungskosten für die ersten 20 Kilometer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bleibt nun abzuwarten, wie nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden wrid.
Näheres zur Pendlerpauschale siehe bei Downloads. |
Bundesverfassungsgericht
zum
Sonderausgabenabzug
privater Krankenversicherungen | Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.02.2008 die Regelung zum Abzug privater Kranken- und Pflegeversicherung für Verfassungswidrig erklärt. Geklagt hat hier ein Anwalt, der als Freiberufler nicht gesetzlich versichert ist, damit seine Beiträge zur KV und PV nicht dem Höchstbetrag unterliegen gem. § 10 EStG, da seine Beiträge der Höhe nach entsprechend seinen gesundheitlichen Voraussetzungen bemessen sind.
Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet bis zum 1.1.2010 eine Neuregelung zu schaffen. Sollte diese unterbleiben, sind ab diesem Tag sämtliche Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung (Vollversicherung) und zur privaten Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. |